Eine Festanstellung mit freiberuflicher Arbeit zu vergleichen ist unmöglich, solange beide nicht in derselben Einheit stehen. Dieser Rechner rechnet in beide Richtungen – vom Monatsgehalt, vom Jahresgehalt oder vom Stundensatz aus – und lässt Sie Wochenstunden und bezahlte Wochen selbst festlegen. Genau daran scheitern schnelle Überschlagsrechnungen bei Selbstständigen ohne bezahlten Urlaub.
Mit 12 multiplizieren. Wenn Ihr Vertrag ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vorsieht, nutzen Sie den Jahresmodus mit dem vollen Bruttojahresgehalt, sonst fehlen diese Zahlungen in der Rechnung.
Weil das Gehalt bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung enthält. Selbstständige zahlen all das aus ihrem Satz, dazu die volle Kranken- und Rentenversicherung – ein Aufschlag von 30 bis 50 Prozent ist üblich.
Brutto, also vor Lohnsteuer und Sozialabgaben. Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkassenbeitrag ab.
Ziehen Sie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und nicht abrechenbare Verwaltungszeit ab. Viele Freiberufler kommen auf 44 bis 46 abrechenbare Wochen im Jahr.
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